Als WahlarztpatientIn profitieren Sie mehrfach:
- mehr Zeit für Ihre Anliegen
- persönliche Beratung
- kurze Wartezeiten
- schnellere Termine
Als Wahlarzt haben wir keinen direkten Vertrag mit den Krankenkassen. Die Verrechnung erfolgt deshalb direkt mit Ihrer Krankenkasse.
Sie erhalten von uns eine detaillierte Honorarnote mit allen bei uns durchgeführten Leistungen. In der Regel muss diese Honorarnote mit dem Einzahlungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse mit Bitte um Rückerstattung eingereicht werden. Diesen Vorgang übernehmen wir gerne für Sie.
Den Kassentarif bekommen Sie dann von der Krankenkasse innerhalb von bis zu 3 Monaten auf Ihr Konto überwiesen. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von der Krankenkasse und beträgt in der Regel 50-80% des Kassentarifes. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese möglicherweise die Differenz zwischen Kassen- und Privathonorartarif.